AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmensberatung, Coaching und Reisen
Jörg Romstötter

Teil 1 Unternehmensberatung und Coaching

§1 Art des Beratungsvertrages und sein Umfang
Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich Anderes vereinbart ist. Für Beratungsergebnisse wird keine Haftung übernommen. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten. Diese sind: Auskunftserteilung über wirtschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge, Durchführung von Klausuren, Seminaren, Workshops, Vorträgen, Coachings von Einzelpersonen und Gruppen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns weder zugesagt noch erbracht.

§2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt
Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.

§3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Wir führen alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

§4 Honoraranspruch
Wir haben als Gegenleistung für die Erbringung unserer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vorab vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so haben wir gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die für uns einen wichtigen Grund darstellen, so haben wir nur Anspruch auf unseren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Schadensersatzansprüche wegen abgebrochener Beratungsleistung können gegen uns nicht geltend gemacht werden.
Wir kann die Fertigstellung unserer Leistung von der vollen Befriedigung unserer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung unserer Arbeiten berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der uns zustehenden Vergütungen.
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit uns. Als schriftlich vereinbart gelten auch per Email bestätigte Online-Angebote.

§5 Unrichtigkeit und Fehler
Wir sind berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler an unserer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, uns unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung).

§6 Haftung
Wir und unsere Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Wir haften für Schäden nur im Falle, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen (siehe auch § 9).
Wir sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
Gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Auftraggeber und Dritten haften wir bei leichter Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

§7 Urheberrecht
Wir behalten an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind unser geistiges Eigentum, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von uns, unseren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von uns an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung von uns dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
Die Verwendung unserer beruflichen Äußerungen zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt uns zur Erhebung eines angemessenen Honorars sowie zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

§8 Verschwiegenheitspflicht
Wir sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen unserer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für uns selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

§9 Zusatzberater
Wir sind berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernehmen wir auch keine Haftung für Arbeiten der o.g. Personen.

§ 10 Informationsweitergabe
Der Auftraggeber ist zur Zugänglichmachung aller zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.

§11 Terminabsage
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Termine bis eine Woche vorher ab, so haben wir Anspruch auf 50 % des Honorars. Der Honoraranspruch bleibt ungekürzt bestehen bei späteren Absagen oder Nichterscheinen.

§12 Versicherung
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Beratungsauftrages bzw. der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch uns..

§13 Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien
Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf elektronischem Wege, insbesondere durch Email, übertragen wurden. Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen Übertragung, haften wir nicht für dadurch aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung (Internet/Email) liegt beim Auftraggeber, insbesondere muss diesem klar sein, dass die Internetnutzung die Geheimhaltung nicht sichert. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an uns nicht sicherstellen. Daher gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg uns zugesandt werden.

§14 Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich per Email in nicht veränderbarem Dokument an eine vom Auftraggeber angegebene Email-Adresse.

§15 Kündigung
Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so haben wir Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung sowie die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Termine. Kündigen wir aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§16 Widerruf von Artikeln
Wir bieten über Internetauftritte verschiedene Produkte zum Download an (eBooks, Kurse, Schriftstücke, usw.). Für diese besteht ein dreimonatiges Rückgaberecht ab Erhalt. Der Verkaufspreis wird dem Kunden ohne Abzug zurückerstattet. Wir erbitten lediglich eine kurze Nennung der Mißfallensgründe aus Gründen der Qualitätssicherung.

§17 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist Laufen.

§18 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

§19 Geltung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.

Jörg Romstötter, Finkenstr. 15, 83395 Freilassing

Teil 2 Reisen

§1 Vertragsabschluß
Mit der Reiseanmeldung, die telefonisch, persönlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir dem Kunden die Reise samt Preis durch unsere Reisebestätigung schriftlich bestätigen.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung erfolgen kann.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er in der Reisebestätigung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§2 Reisepreis
Zusammen mit der Reisebestätigung übermitteln wir unsere Rechnung über den Reise-preis. Sofern hierin nicht anders ausgewiesen, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Reisepreises, mindestens aber EUR 100,00, sofort nach Rechnungserhalt und die Restzahlung spätestens aber 4 Wochen vor Reiseantritt, fällig, es sei denn es steht nicht fest, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird. Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
Sofern der Kunde den Reisepreis nicht oder nicht vollständig innerhalb der Fälligkeit bezahlt und auch eine Mahnung mit Nachfristsetzung erfolglos bleibt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und Rücktrittsgebühren verlangen (siehe Punkt 4). Alternativ können wir die Reiseleistung bis zur vollständigen Zahlung verweigern. Wenn der Kunde die Zahlung trotz Fälligkeit nicht leistet, erheben wir für die zweite und weitere Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

§3 Reiseleistung
Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem aktuellen Prospekt bzw. unserer aktuellen Homepage sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Bei der Bestimmung von Umfang und Vertragsgemäßheit der einzelnen Leistungen sind die Ortsüblichkeiten und die besonderen Begebenheiten des Abenteuer- und Sporttourismuses zu berücksichtigen.
Für den Umfang von Leistungen Dritter die wir nur vermitteln, übernehmen wir keine Gewährleistung, insbesondere nicht für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Verbrauchsabhängige Nebenkosten sind, soweit nicht in der Reisebestätigung ausdrücklich benannt, in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Unterkünfte dürfen nur von der in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren bedarf unserer ausdrücklichen Gestattung. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Der Kunde verpflichtet sich jegliches ihm zur Nutzung überlassene Eigentum unserer Dienstleister pfleglich zu behandeln und den während des Aufenthalts durch ihr Verschulden oder das Ihrer mit angemeldeten Reiseteilnehmer entstandenen Schaden zu ersetzen.
Letzteres gilt auch im Fall der Überlassung von Sportgeräten, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung, die im Rahmen der Vertragserfüllung an den Kunden überlassen wurde.

§4 Rücktritt durch den Kunden/ Änderungswünsche/ Ersatzperson/ Versicherung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei uns, von der Reise zurücktreten. Wenn der Kunde zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von höherer Gewalt) nicht antritt, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir statt dem Reisepreis angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen sind. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns pauschal oder konkret ausgewiesenen Rücktrittsgebühren. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:
– bis zum 31.Tag vor Reisebeginn 20%
– ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 70%
ab dem 2.Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% jeweils des Reisepreises pro Person.
Daneben können wir im Einzelfall die Rücktrittsgebühren konkret berechnen.
Werden nach dem Vertragsschluss vom Kunden für uns durchführbare Änderungen der Reiseleistung gewünscht wie Unterkunft, Reiseziel, Reisetermin usw. sind wir berechtigt, Ersatz für die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Wir berechnen darüber hinaus, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00. Wobei dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen ist. Änderungswünsche können nur in Abhängigkeit von der Durchführungsmöglichkeit entgegen genommen werden.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf hierzu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, sowie wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei einem Personenwechsel sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschale EUR 30,00 zu verlangen; der Nachweis nichtentstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Kunde und er uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
Wir weisen auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin. Wir weisen weiter darauf hin, dass in der Regel alle Versicherungen bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestätigung abgeschlossen werden müssen.

§5 Kündigung/ Rücktritt unsererseits
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise bzw. Tour trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maßvertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls einTeilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung auf Grund Fehleinschätzung seinerLeistungsfähigkeit nicht gewachsen ist und eine Gefährdung seiner Person oder Dritter zu besorgen ist. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
Wir können vom Vertrag zurücktreten bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in dem Reiseprospekt bzw. der Reisebestätigung auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Wir werden den Kunden so bald als möglich informieren, wenn wir beabsichtigen, die Reise aus obigen Gründen nicht durchzuführen. Die Rücktrittserklärung geht dem Kunden unverzüglich zu. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde berechtigt, in der gebuchten Reisezeit an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise teilzunehmen, wenn wir in der Lage sind eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten oder an der gebuchten oder einer gleichwertigen Reise zu einer späteren Zeit teilzunehmen (Gutschein). Sofern der Kunde hiervon keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis zurück.Trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder des Buchungsaufkommens kann die Reise bei entsprechender Preisänderung stattfinden, sofern hierüber eine Einigung erzielt wird.

§6 Höhere Gewalt
Unsere angebotenen Reisen finden in erster Linie in freier Natur statt, die nicht immer berechenbar ist. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so bieten wir unseren Kunden an, in der gebuchten Reisezeit an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise teilzunehmen, wenn wir in der Lage sind eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten oder an der gebuchten oder einer gleichwertigen Reise zu einer späteren Zeit teilzunehmen (Gutschein). Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen.

§7 Haftung/ Gewährleistungsrechte
Wir beschränken unsere Haftung, gleich ob aus Vertrag oder aus Delikt, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden von uns, unseren Mitarbeitern weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen und Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die in unseren Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Die Beteiligung an Sport-und anderen Outdooraktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge müssen vor Inanspruchnahme vom Kunden überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Outdooraktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.
Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten und seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort uns bzw. unseren Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen; dies gilt nicht unter mit reisenden Familienangehörigen.

§8 Speicherung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten die der Kunde uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass der Kunde dies nicht wünschen. Bei Widerspruch des Kunden stellen wir die Übermittlung von Informationen unverzüglich ein.

§9 Übermittlung von Reisebestätigungen, Rechnungen und schriftlichen Dokumenten
Die Übermittlung von Reisebestätigungen, Rechnungen und anderen schriftlichen Dokumenten kann ausschließlich auf elektronischem Wege in unveränderlichem Dokument erfolgen. Dies gilt ebenfalls für Vereinbarungen über Änderungen der Reisemodalitäten. Sie gelten nach Übermittlung als zugegangen.

§10 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist Laufen.

§11 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

§12 Geltung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.

Jörg Romstötter, Finkenstr. 15, 83395 Freilassing